Leitlinien Coaching in der Pfadi Kanton Zug

Voraussetzungen

  • Mindestalter: 21
  • Ausbildung: Lagerleitermodul LS/T, Panoramakurs bestanden, Von der PBS anerkannter Coachkurs1 bestanden
  • Erfahrung: Erfahrung als Lagerleiter in einem Pfadilager
  • Empfehlung durch Kantonsleiter (KL)

Grundsatz

  • Jede Abteilung braucht einen nicht sistierten Coach aus einem Pool, und dies unabhängig davon, ob sie Lager unter J+S anmeldet oder nicht.
  • Der Coach betreut die Abteilung im Jahresverlauf (Ganzjahresbetreuung).
  • Es gelten die PBS Vorgaben betreffend dem Coachwesen. Wird ein J+S‑Programm angemeldet, gelten für den Coach auch die J+S-Bestimmungen.
  • Jeder Coach, der in der Pfadi Kanton Zug bestätigt und tätig ist, wird Mitglied des Coachingvereins der Pfadi Kanton Zug.

Pool

  • Der Pool von möglichen Coaches wird durch die Kantonsleitung (Coachingverantwortlichen) geführt, gepflegt und jährlich revidiert. Für die Aufnahme in den Pool müssen die oben genannten Voraussetzungen erfüllt sein.
  • Für den weiteren Verbleib im Pool ist der Besuch einer Coachweiterbildung der Interkantonalen Coachkonferenz (ICK)2 alle zwei Jahre Voraussetzung.
  • Coaches die von der Kantonsleitung nicht bestätigt werden, sind nicht befugt, Abteilungen der Pfadi Kanton Zug zu betreuen. Diese Bestätigung erfolgt jährlich.
  • Die Kantonsleiter delegieren diese Bestätigung der Coaches an den Coachingverantwortlichen, behalten aber im Zweifelsfall das letzte Wort.

Weiterbildung intern

  • Die frisch ausgebildeten Coaches sind eingeladen, an einem durch die Kantonsleitung organisierten Willkommenshöck teilzunehmen.
  • Pro Jahr findet ein Coach-Treff/GV des Coachingvereins der Pfadi Kanton Zug statt. Dieser Anlass muss besucht werden.

Zuteilung

  • Grundsätzlich kann jede Abteilung den jeweiligen Betreuer aus einem Pool von Coaches wählen, sofern der gewählte Coach auch einverstanden ist und seiner Weiterbildungspflicht nachgekommen ist.
  • AL = Coach ist innerhalb der Pfadi Kanton Zug nicht möglich.
  • Es ist anzustreben, dass Coaches gewählt werden, welche nicht in der zu betreuenden Abteilung tätig sind oder waren.
  • Die Abteilungen melden ihre Wahl implizit.
  • Anzustreben ist, dass jede Abteilung den kantonalen Coach-Nachwuchs fördert.
  • Coach und Abteilung vereinbaren jeweils zu Beginn des Jahres die Art der gemeinsamen Zusammenarbeit, zum Beispiel mit Hilfe der Coaching‑Vereinbarung.
  • Um Kontinuität zu gewährleisten, ist eine mehrjährige Betreuung der Abteilung durch den gleichen Coach anzustreben.

Hinweise

  • Falls der Coach bei einem Betreuungsentscheid unsicher ist, wird der Beizug des Coachingverantwortlichen der Pfadi Kanton Zug empfohlen. Dieser kann eine Zweitmeinung abgeben. Entscheiden wird aber in jedem Fall der Coach der Abteilung.
  • Alle Pfadilager ab drei Tagen Dauer bedürfen einer Bewilligung durch den Coach, egal ob sie unter J+S laufen oder nicht.
  • Es gilt anzustreben, dass Sicherheitsaktivitäten in den Abteilungen von einem Coach betreut werden, der auch die entsprechende Sicherheitsanerkennung (Bergtrekking, Winteraktivitäten, Wasseraktivitäten) hat.
  • Um eine gründliche Betreuung sicherzustellen, ist anzustreben, dass kein Coach mehr als 2 Abteilungen betreut. Die Coaches und die Kantonsleitung arbeiten bei der Betreuung der Abteilungen eng zusammen.